Sammeleinwendung gegen den Antrag auf Nachrüstung des atomaren Zwischenlagers Brunsbüttel

Das Oberverwaltungsgericht Schleswig hat im Jahr 2013 die Genehmigung für das atomare Zwischenlager Brunsbüttel aufgehoben. Das Urteil wurde mit dem Beschluss des
Bundesverwaltungsgerichts vom 8.1.2015 rechtskräftig. Seitdem sorgt eine Duldungsanordnung der Atomaufsichtsbehörde dafür, dass der Atommüll trotzdem in dem Lager verbleibt. Mittlerweile wird sogar weiterer Atommüll eingelagert. Jetzt hat Vattenfall als Betreiber einen Nachrüstungsantrag gestellt.

Leider ist nicht erkennbar, dass die Nachrüstung den Schutz vor Gefahren ausreichend verbessert.

Ich muss eine Gefährdung meines Lebens und meiner Gesundheit befürchten und erhebe daher Einwendungen gegen den Antrag auf Genehmigung der Nachrüstung:

1. Aus den Unterlagen ist nicht zu entnehmen, dass die beantragten Maßnahmen das
Zwischenlager so weit ertüchtigen, dass es den Beschuss mit Stahlbeton brechenden Waffen und den Absturz eines großen Verkehrsflugzeugs (A380) aushält, ohne dass große Mengen radioaktiver Stoffe in die weite Umgebung freigesetzt werden.

2. Der Sicherheitsbericht betrachtet nicht die Strahlenbelastung, die sich durch Beschuss mit Waffen und den Absturz eines großen Flugzeugs ergeben kann.

3. Die Umweltverträglichkeitsuntersuchung klammert die Freisetzung radioaktiver Stoffe über Luft, Wasser und Abfälle aus. Die Strahlenbelastung durch große Unfälle wird nicht betrachtet.

4. Laut Antrag sollen die beladenen Castoren bis maximal 2046 im Zwischenlager stehen
können. Der anschließende Verbleib wird nicht betrachtet, obwohl es unwahrscheinlich ist, dass ein Endlager dann zur Verfügung stehen wird.

5. Die unzureichende Darstellung der geplanten Maßnahmen greift in mein Recht auf
Information ein und verwehrt mir die Möglichkeit, meine Beteiligungsrechte umfassend
wahrzunehmen. Die Unterlagen sind daher zu vervollständigen und erneut auszulegen. Ich behalte mir vor, meine Einwendung sodann weiter zu begründen.

Hier der Text der Sammeleinwendung zum Unterschreiben und zum Sammeln weiterer Unterschriften.