Sammeleinwendung gegen den Antrag auf Nachrüstung des atomaren Zwischenlagers Brunsbüttel

Das Oberverwaltungsgericht Schleswig hat im Jahr 2013 die Genehmigung für das atomare Zwischenlager Brunsbüttel aufgehoben. Das Urteil wurde mit dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 8.1.2015 rechtskräftig. Seitdem sorgt eine Duldungsanordnung der Atomaufsichtsbehörde dafür, dass der Atommüll trotzdem in dem Lager verbleibt. Mittlerweile wird sogar weiterer Atommüll eingelagert. Jetzt hat Vattenfall als Betreiber einen Nachrüstungsantrag gestellt.

Leider ist nicht erkennbar, dass die Nachrüstung den Schutz vor Gefahren ausreichend verbessert. Lesen Sie hier mehr.

Hier der Text der Sammeleinwendung zum Unterschreiben und zum Sammeln weiterer Unterschriften.

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